Allgemeine Vermiet-Bedingungen

1. Allgemeines

Der Vermieter überlässt dem Mieter ein verkehrssicheres und technisch einwandfreies Fahrzeug nebst Zubehör zum Gebrauch.
Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug schonend zu behandeln, seine Verkehrssicherheit zu überwachen.
Mieter und Fahrer verpflichten sich ferner, das Fahrzeug sorgfältig gegen Diebstahl und andere unberechtigte Nutzung durch Dritte zu sichern. Die für den jeweiligen Einsatz des Fahrzeuges geltenden gesetzlichen Bestimmungen sind einzuhalten.

2. Mietpreisberechnung

Die Berechnung des Mietpreises erfolgt nach der jeweils gültigen Preisliste, wobei für jeden angefangenen Tag eine Tagesgrundgebühr berechnet wird.
Versagt der Wegstreckenzähler, ist der Mieter verpflichtet, das Fahrzeug unverzüglich auf direktem Weg in eine geeignete Werkstatt zu bringen und die Weisungen des Vermieters einzuholen. Bei Nichtbeachtung dieser Bestimmungen errechnet sich der Kilometerpreis nach einer Tagesstrecke von mindestens 100 km pro Tag.
Dem Mieter steht der Nachweis offen, dass eine geringere Wegstrecke gefahren wurde. Dem Vermieter steht das Recht zu, eine höhere Vergütung zu verlangen, wenn er nachweist, dass der Mieter eine größere Wegstrecke zurückgelegt hat.
Treibstoffe gehen zu Lasten des Mieters.

3. Mietdauer und Rückgabe

Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug bei Ablauf der Mietzeit am vereinbarten Ort zurückzugeben. Eine Verlängerung der Mietzeit ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Vermieter möglich. Bei verspäteter Rückgabe des Fahrzeuges, der Fahrzeugpapiere oder des Schlüssels, hat er den Vergütungsanspruch und eventuell zusätzliche Schäden des Vermieters zu ersetzen, und zwar in der Höhe einer Tagesgrundgebühr und einer Tagesstrecke von mindestens 100 km für jeden angefangenen Tag. Der Nachweis der Vermietmöglichkeit durch den Vermieter ist hierfür nicht erforderlich.
Dem Mieter steht jedoch der Nachweis offen, dass ein Schaden wesentlich niedriger oder überhaupt nicht entstanden ist.

4. Führungsberechtigte

Das Fahrzeug darf nur vom Mieter, dessen angestellten Fahrern und den im Mietvertrag angegebenen Fahrern mit gültiger Fahrerlaubnis geführt werden. Der Fahrer tritt sämtlichen Verpflichtungen des Mieters bei.

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